Fördermittel GründungsBONUS beantragen – So geht’s

Der GründungsBONUS ist ein Förderprogramm der Investitionsbank Berlin (IBB), mit dem innovative Gründungen unterstützt werden – mit bis zu 50.000 € Zuschuss für projektbezogene Ausgaben.


Unternehmen und Selbstständige sollen so schneller Umsätze generieren.

Der GründungsBONUS ist nicht rückzahlungspflichtig.


Wer kann den GründungsBONUS beantragen?


  Dein Unternehmen ist in Berlin ansässig.

  Die Gründung liegt maximal 18 Monate zurück.

●  Du hast weniger als 10 Mitarbeitende.

●  Dein Jahresumsatz liegt unter 500.000 €.

●  Du hast ein technologisches, digitales, kreatives oder soziales Geschäftsmodell.

●  Du hast besonders innovative und nachhaltige Produkte/Dienstleistungen.


Informiere dich auf der Website „IBB Business Team“ und prüfe, ob du alle Bedingungen erfüllst: https://www.ibb-business-team.de/gruendungsbonus-plus


Was wird gefördert?


Gefördert werden 50% der Gründungskosten in der Startphase – bis maximal 50.000 EUR.

Der GründungsBONUS kann verwendet für Ausgaben, die innerhalb von bis zu zwei Jahren anfallen.

  Material- und Investitionskosten

  Laufende Betriebsausgaben

  Personalkosten (Pro Gründer:in/Geschäftsführer:in max. 2.000 EUR/Monat pro Person)

●  Fremdleistungen (z.B. Beratungskosten, IT-Entwicklung, Patentanmeldungen)



Den Antrag erstellen!


1. Antrag online ausfüllen


Wenn du die Voraussetzungen für die Förderung erfüllst, kannst du den Antrag online stellen.


Du brauchst:


  Businessplan inkl. Finanzplan (3 Jahre)

  Beschreibung Innovationsgehalt und Nachhaltigkeit der Gründung

●  Übersicht der geplanten Ausgaben (Kostenplan)

●  Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit

  Lebensläufe der Gründer:innen

  Gesellschaftsvertrag

●  Personalausweis oder Reisepass

  Kontodaten (IBAN)

●  Ggf. De-minimis-Bescheinigungen der letzten drei Kalenderjahre


2. Erstgespräch & Bewertung 


Dein Antrag wird auf Förderwürdigkeit geprüft. Es zählt nicht nur die Form, sondern vor allem der Innovationsgrad und die Wachstumsvision deines Unternehmens. Ggf. wird ein Erstgespräch mit dem GründungsBONUS-Team vereinbart.



3. Bewilligung & Projektstart

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Wird dein Antrag bewilligt, erhältst du eine Zusage mit allen Auflagen. Ab dann kannst du das Projekt starten – und die Ausgaben tätigen. Wichtig: Nur Ausgaben, die nach Bewilligung erfolgen, sind förderfähig.


5. Abrechnung

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Die Fördersumme wird in bis zu 4 Tranchen über 2 Jahre ausgezahlt. Wichtig dabei:


●  Die förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (in der Regel 2 Jahre) anfallen.

  Mit der ersten Auszahlungsanforderung ist die geschlossene Finanzierung nachzuweisen.

●  Mit der letzten Auszahlungsanforderung ist der Verwendungsnachweis mit dem Sachbericht, der über das Antragssystem generiert wird, einzureichen.

●  Der auszuzahlende GründungsBONUS Plus soll pro Tranche mindestens 10 % des bewilligten Zuschusses betragen.

●  Pro Tranche darf der Anteil der Personalkosten (inklusive Gehälter für Gründer:innen/ Geschäftsführer:innen) nicht höher als 60 % der gesamten förderfähigen Ausgaben sein. Auf die Gehälter der Gründer:innen/Geschäftsführer:innen dürfen 25 % der Gesamtfördersumme entfallen.

  Barzahlungsquittungen werden nicht anerkannt.




Du brauchst Hilfe, um den passenden Businessplan zu erstellen?

Ich begleite regelmäßig Gründer:innen bei der Beantragung.


Kostenfreies und unverbindliches Vorgespräch
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