Der GründungsBONUS ist ein Förderprogramm der Investitionsbank Berlin (IBB), mit dem innovative Gründungen unterstützt werden – mit bis zu 50.000 € Zuschuss für projektbezogene Ausgaben.
Unternehmen und Selbstständige sollen so schneller Umsätze generieren.
Der GründungsBONUS ist nicht rückzahlungspflichtig.

Wer kann den GründungsBONUS beantragen?
● Dein Unternehmen ist in Berlin ansässig.
● Die Gründung liegt maximal 18 Monate zurück.
● Du hast weniger als 10 Mitarbeitende.
● Dein Jahresumsatz liegt unter 500.000 €.
● Du hast ein technologisches, digitales, kreatives oder soziales Geschäftsmodell.
● Du hast besonders innovative und nachhaltige Produkte/Dienstleistungen.
Informiere dich auf der Website „IBB Business Team“ und prüfe, ob du alle Bedingungen erfüllst: https://www.ibb-business-team.de/gruendungsbonus-plus
Was wird gefördert?
Gefördert werden 50% der Gründungskosten in der Startphase – bis maximal 50.000 EUR.
Der GründungsBONUS kann verwendet für Ausgaben, die innerhalb von bis zu zwei Jahren anfallen.
● Material- und Investitionskosten
● Laufende Betriebsausgaben
● Personalkosten (Pro Gründer:in/Geschäftsführer:in max. 2.000 EUR/Monat pro Person)
● Fremdleistungen (z.B. Beratungskosten, IT-Entwicklung, Patentanmeldungen)
Den Antrag erstellen!
1. Antrag online ausfüllen
Wenn du die Voraussetzungen für die Förderung erfüllst, kannst du den Antrag online stellen.
Du brauchst:
● Businessplan inkl. Finanzplan (3 Jahre)
● Beschreibung Innovationsgehalt und Nachhaltigkeit der Gründung
● Übersicht der geplanten Ausgaben (Kostenplan)
● Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit
● Lebensläufe der Gründer:innen
● Gesellschaftsvertrag
● Personalausweis oder Reisepass
● Kontodaten (IBAN)
● Ggf. De-minimis-Bescheinigungen der letzten drei Kalenderjahre
2. Erstgespräch & Bewertung
Dein Antrag wird auf Förderwürdigkeit geprüft. Es zählt nicht nur die Form, sondern vor allem der Innovationsgrad und die Wachstumsvision deines Unternehmens. Ggf. wird ein Erstgespräch mit dem GründungsBONUS-Team vereinbart.
3. Bewilligung & Projektstart
l
Wird dein Antrag bewilligt, erhältst du eine Zusage mit allen Auflagen. Ab dann kannst du das Projekt starten – und die Ausgaben tätigen. Wichtig: Nur Ausgaben, die nach Bewilligung erfolgen, sind förderfähig.
5. Abrechnung
l
Die Fördersumme wird in bis zu 4 Tranchen über 2 Jahre ausgezahlt. Wichtig dabei:
● Die förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (in der Regel 2 Jahre) anfallen.
● Mit der ersten Auszahlungsanforderung ist die geschlossene Finanzierung nachzuweisen.
● Mit der letzten Auszahlungsanforderung ist der Verwendungsnachweis mit dem Sachbericht, der über das Antragssystem generiert wird, einzureichen.
● Der auszuzahlende GründungsBONUS Plus soll pro Tranche mindestens 10 % des bewilligten Zuschusses betragen.
● Pro Tranche darf der Anteil der Personalkosten (inklusive Gehälter für Gründer:innen/ Geschäftsführer:innen) nicht höher als 60 % der gesamten förderfähigen Ausgaben sein. Auf die Gehälter der Gründer:innen/Geschäftsführer:innen dürfen 25 % der Gesamtfördersumme entfallen.
● Barzahlungsquittungen werden nicht anerkannt.
Du brauchst Hilfe, um den passenden Businessplan zu erstellen?
Ich begleite regelmäßig Gründer:innen bei der Beantragung.